12. Sep. ’07
10:45
von Florian / keine Reaktionen
Es gab an dieser Stelle schon lange nichts mehr über meinen Lieblingssoftwarekonzern aus Redmont zu lesen. Das soll sich nun ändern, denn Microsoft hat – jetzt müsst ihr euch bitte festhalten, damit ihr vor Beeindruckung nicht unter dem Schreibtisch oder (als mobiler Notebooknutzer) unter eurem Schoß landet – die Datenbankabfrage erfunden. Und patentiert. Geil, oder?
Der Hintergrund
Die [...]
Es gab an dieser Stelle schon lange nichts mehr über meinen Lieblingssoftwarekonzern aus Redmont zu lesen. Das soll sich nun ändern, denn Microsoft hat – jetzt müsst ihr euch bitte festhalten, damit ihr vor Beeindruckung nicht unter dem Schreibtisch oder (als mobiler Notebooknutzer) unter eurem Schoß landet – die Datenbankabfrage erfunden. Und patentiert. Geil, oder?
Die ganze Angelegenheit funktioniert so: Ich bin Betreiber einer Webseite, sagen wir eines Porno-on-Demand-Dienstes. Du bist mein Kunde und registrierst dich als solcher in meiner Datenbank. Du hinterlässt alle möglichen Informationen über dich: Name, Anschrift, Konto- oder Kreditkartendaten, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Penisgröße, etc. Ich garantiere dir dafür den höchsten Sicherheitsstandard, den mein Wohnzimmerserver bieten kann. Ich verspreche dir scheinheilig, dass ich deine Daten zu keinem anderen Zweck als dem verwenden werde, dein Geld auf mein Konto zu buchen und dir die neusten „Ergüsse“
der Erotikbranche zukommen zu lassen. Zu diesem Zweck akzeptierst du bei der Anmeldung meine Datenschutzbestimmungen in der Version 1.0.
Da ich aber einem international agierenden Tierpornoring angehöre, der seine Kunden gern mit Namen, Adresse und Genitalmaßen kennt, will ich meinem Paten gern eine Liste meiner Kunden überreichen. Da ich, abgesehen von der Sodomie-Geschichte, eine weiße Weste habe und natürlich niemals gegen meine eigenen Datenschutzrichtlinie verstoßen würde, ändere ich diese einfach. Und du merkst es nicht, ätsch.
Hier kommt Microsofts neues Patent ins Spiel. Es handelt sich um eine eigens von MS entwickelte Technologie oder sonstwas, um dich, meinen nichts ahnenden Kunden, über meine neuen Datenschutzabsichten zu informieren und deine Zustimmung zu erbetteln. Das geht automatisch. Grundlage ist der Abgleich der Versionsnummer der von die akzeptierten Richtlinie auf der einen und der Nummer der neuen auf der anderen Seite.
Das gabs bisher noch nicht. Das ist neu. Das ist, naja, der Vergleich zweier Nummern in einer Datenbank. Und das anschließende automatisierte Verschicken an die unwissenden Angemeldeten – in einer Datenbank. Ja, gut. Und was ist, wenn ich gar keine Versionsnummer für meine Datenschutzklausel habe und sie heimlich ändere? Naja, niemand ist perfekt.
(via heise online)
Was meinst’n du?
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