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Nichtraucherschutz und Raucherdiskriminierung

Ab morgen darf in meinem Heimatbundesland Hessen in Gaststätten und anderen öffentlichen Räumlichkeiten nicht mehr geraucht werden. Unter dem spritzig-prägnant klingenden Banner des „Nichtraucherschutzes“ wird Gastwirten salopp gesagt das Zepter der Eigenverantwortung aus der Hand und unter Umständen der rauchenden Gäste Umsatz aus der Kasse genommen. Ein ausgewählter Personenkreis, immerhin gut ein Viertel der deutschen Gesamtbevölkerung (via Wikipedia), würde das womöglich lieber „Raucherdiskriminierung“ nennen. Aber lassen wir die kleinkarierten Wortspiele bleiben.

Fragwürdige Details

Denn immerhin bestätigen Ausnahmen die Regel und so auch das HessNRSG (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz – PDF). In abgetrennten Nebenräumen darf nämlich weiterhin gequalmt werden. Ein permanenter Luftaustausch mit dem Rest der Welt der Gaststätte muss jedoch ausgeschlossen sein. Wenn die Raucher also ersticken wollen, dann doch bitte schön unter sich. „In der Regel wird dies dadurch erfüllt, dass der Raucherraum durch eine Tür abgetrennt wird, die nur zum Zwecke des Betretens und Verlassens des Raumes geöffnet werden darf.“, heißt es in einem Infoblatt des hessischen Sozialministeriums (PDF).

Weiterhin ausgenommen von dem Rauchverbot in so genannten Gaststätten sind übrigens Festzelte, die nicht länger als 21 Tage stehen. Warum im Gegensatz zur Bierkneipe in der Ecke ohne Zukunft in Zukunft der Schutz der Nichtraucher weniger wichtig ist bzw. drei Wochen warten muss, ist mir nicht ganz klar. Mag vielleicht nach Willkür aussehen, ist es bestimmt vielleicht auch, weiß ich aber nicht. Möglicherweise hat man aber auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse so entschieden, nach denen der sich unter dem Zeltdach ansammelnde Rauch nach drei Wochen bis zur normalen Nasenhöhe eines durchschnittlichen Nichtrauchers herunterreicht. (Ich war in Naturwissenschaften noch nie gut.)

Meine ganz persönliche Meinung als Nichtraucher

Ich selbst bin mein Leben lang schon Nichtraucher, mein Freundeskreis ist in dieser Hinsicht bunt gemischt. Natürlich wird mich persönlich das neue Gesetz nur in soweit betreffen, dass ich in Gaststätten, Diskotheken, etc. weniger passiv rauchen werde. Schön, freut mich wirklich.

Andererseits halte ich die Regelungen für ein weiteres Beispiel dafür, dass der deutsche Gesetzgeber gern mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießt und lieber kurzschlussartig fünf Schritte zu weit geht als besonnen zu handeln und später nachzujustieren. Das haben wir bei der völlig chaotischen Rechtschreibreform mit und der anschließenden Rechtschreibreformreform ohne jahrzehntelange jahrelange Übergangsfrist gesehen. (Von diesem Hin und Her war ich selbst während meiner Schulzeit massiv betroffen.) Das war beim Antidiskriminierungsgesetz so, bei dem man einfach mal mehr umgesetzt hat, als von der EU vorgegeben.

Kurzum: Nichtraucherschutz muss auch ohne die Quasi-Abschaffung der Privatautonomie funktionieren. Auch ohne das Nichtraucherschutzgesetz gibt es schon viele Restaurants, in denen nicht oder nur in abgetrennten Bereichen geraucht werden darf. Ein Gastwirt muss auch die Freiheit haben, ein Raucherlokal betreiben zu können. Jeder Nichtraucher kann dann für sich selbst entscheiden, ob er dort Gast sein möchte oder nicht. Genau wie ein Raucher sich für oder gegen den Besuch eines Nichtraucherrestaurants entscheiden kann, da er dort auf die Kippe verzichten muss.

Im bereits von mir zitierten Informationsblatt des Sozialministeriums heißt es auch: „Das Ziel des Gesetzes ist nicht, das Rauchen vollständig zu verbieten oder Rauchende zu diskriminieren.“ Letzteres halte ich für eine inhaltslose Floskel, denn genau das droht zu passieren. Trotz aller gesundheitlichen Aspekte müssen Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung gewahrt bleiben – auf beiden Seiten. Denn schließlich sind die Nichtraucher auch erst Nichtraucher, seit es Raucher gibt.

Was meinst’n du?

Es gibt bisher 8 Reaktionen auf diesen Beitrag.

2 Track-/Pingbacks

  1. Pingback: Sei gegrüßt, Oktober. – flomiscuous am 01.10.2007, 10:31 Uhr

    [...] ja mit sich, vieles bleibt aber wohl auch beim Alten. Zu Beispiel tritt mit dem heutigen Tage das Nichtraucherschutzgesetz ...

  2. Pingback: Wieder erlaubt: Die Zigarette zum Herrengedeck – flomiscuous am 30.07.2008, 16:00 Uhr

    [...] als nichtrauchender Skeptiker darf mich durch das Bundesverfassungsgericht in meiner Ansicht bestätigt sehen, dass – wo [...]

6 Kommentare

  1. “der Eigenverantwortung aus der Hand ”

    Wieso, jetzt kann der Gast wieder selber entscheiden ob er den Rauch des Nachbar inhalieren möchte, oder nicht. Vorher gab es diese Wahl ja nicht.

    “der Nichtraucher kann dann für sich selbst entscheiden, ob er dort Gast sein möchte oder nicht. ”
    Erstens sind Gaststätten Arbeitsplätze, sodaß sich die Frage nach “Raucherlokalen” (genauso wie die Frage nach Raucherbüros) garnicht stellt, zweitens haben NR keinerlei Wahl wenn es nur Raucherkneipen gibt.

    Und zu guter letzt hat jeder Raucher die freie Wahl aus einer rauchfreien Kneipe mal kurz rauszugehen, NR und Angestellte hingegen können nichtmal kurz das “atmen einstellen”.

    Und so hat jeder die Wahlfreiheit. NR müssenw nicht mitrauchen, Raucher können draussen weiter rauchen, und Wirte können jederzeit bei genügend Platz und Nachfrage Raucherräume anbieten – was will man mehr?

    Man schiesst da mit Kanonen auf Spatzen wenn man über das Gesetz echauffiert.

    “Trotz aller gesundheitlichen Aspekte müssen Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung gewahrt bleiben – auf beiden Seiten”

    Jeder Raucher kann weiterhin frei entscheiden was und wieviel er raucht, Nichtraucher können entscheiden was und wieviel sie nicht mitrauchen möchte. Damit ist beiden Seite genüge getragen, beide können frei entscheiden.

    Was ist dann im übrigen mit Alkoholikern im Straßenverkehr? Müsste man dann nicht eigentlich auch “ihre” Seite betrachten, und extra Alkoholikerspuren einrichten, weil sonst die “Eigenverantwortung” fehlt und die “Selbstbestimmung” der Alkohliker nicht genüge getragen ist und sie diskriminiert werden? Man muss den Teppich mal im Dorf lassen.

    Fakt ist das ein einziger Raucher allen anwesenden die Entscheidungsfreiheit abnehmen kann, und das ist nicht liberal und schon garnicht im Sinne einer Selbstbestimmung.

  2. “Was ist dann im übrigen mit Alkoholikern im Straßenverkehr? Müsste man dann nicht eigentlich auch “ihre” Seite betrachten, und extra Alkoholikerspuren einrichten [...]”

    Findest du nicht, dass das Äpfel mit Birnen verglichen ist? Ich habe noch nie gehört, dass zu viele Zigaretten bewusstseinsverändernd sind. Was hingegen beim Alkohol eine unabstreitbare Tatsache ist.

    Ich persönlich werde das Ganze einmal auf mich zukommen lassen und denke mir: “Es wird immer heißer gekocht als gegessen”. In diesem Sinne gehe ich mir jetzt erst mal eine anstecken ;-)

  3. @stefan: Du bringst einige interessante Argumente. Das mit den Alkoholikern habe ich so noch gar nicht betrachtet. Trotzdem gibt es immer noch einen wirklich entscheidenden Unterschied zwischen einem Raucher am Nebentisch und einem Betrunkenen mit 1,5 Promille oder mehr und genau so vielen oder mehr Tonnen „unterm Hintern“.

    Ich finde übrigens, dass es sehr wohl auch ohne das NRSG schon umfassende Wahlfreiheit gibt, denn viele Gastwirte haben ihre Gaststätten bereits zu Nichtraucherzonen erklärt. Die Frage nach „Raucherlokalen“ stellt sich sehr wohl, denn ich halte es zum einen nicht gerade für produktivitätssteigernd, wenn die rauchende Kellnerin oder der rauchende Wirt für jede Kippe auf die Straße oder in den Hinterhof gehen müssen. Und zweitens wird einem rauchenden Kneipier durch das Gesetz auferlegt, zum Rauchen die eigenen vier Wände zu verlassen. Das nenne ich schon Einschränkung der Eigenverantwortung.

    In Diskotheken wird es ohnehin schon bei der Umsetzung hapern. Denn den „Luftaustausch“ zwischen Raucher- und NIchtraucherbereich lässt sich hier wohl auch bei baulicher Trennung nicht verhindern. Meiner Erfahrung nach ist da immer so viel Bewegung, dass die Trenntür 80% der Zeit eh offen, weil benutzt sein wird. (Ich schlage die Einführung einer entsprechenden Öffnungs- bzw. Verschluss-Quote vor.)

    Warum die Ausnahme bei den Bierzelten bis 21 Tage, jedoch keine Ausnahme für die Bierkneipe an der Ecke. Diese kann in Ermangelung z.B. besonderer Speiseangebote nicht allein durch ihr Angebot überleben, sondern in der Regel durch Stammkundschaft. Das wird für viele Eckkneipen sicher schwierig.

    Last but not least: Der Raucherraum muss kleiner als der Nichtraucherbereich sein. Sinn und Zweck? – Genau das meine ich mit Raucherdiskriminierung.

    Noch einmal zur Erinnerung: Ich selbst bin Nichtraucher. Daher denke ich, das einigermaßen objektiv bewerten zu können, da mich das Gesetz nicht direkt betrifft.

  4. @ Stefan:
    “zweitens haben NR keinerlei Wahl wenn es nur Raucherkneipen gibt.”
    Das liegt daran das NR zu selten weggehen und was ausgeben! Sonst würden sich auch Nichtraucherlokale etablieren. Das würde dann der Konkurenzkampf zwischen den ganten Gastädten schon regeln. Aber wie gesagt, dafür sind NR zu oft (nicht alle) Stubenhocker!

    Heute hab ich schon die ersten Eiscafés gesehen, die sonst recht gut besetzt waren und heute nur mit 2 NR besetzt waren und sonst keiner da war! Wo sind denn alle NR die immer klagten, sie können nicht weggehen, weil immer alles vollgequalmt wird?????????

    DER GASTWIRT SOLL SELBER ENTSCHEIDEN WAS ER MACHT UND WIE !!!!! KLEINERE WERDEN AN DIESEM GESETZ KAPUTT GEHEN !!!!

  5. meine beobachtungen dazu: momentan - also noch bei dem einigermaßen schönen wetter - sitzen draussen alles raucher und es ist kaum noch ein platz zu bekommen… und drinnen? bei den nichtrauchern? gähnende leere! fragt sich jetzt nur, wie es wohl im winter werden wird!?
    ich kann mich da nur eurer meinung anschließen - bin selber raucher und finde das alles absolut schwachsinnig. ich kann gut und gerne auf meine kippe verzichten… aber verbieten lasse ich sie mir nicht! und wie schon dennis geschrieben hat: der gastwirt soll selber entscheiden… die kleineren lokale werden daran kaputt gehen! sehe ich genauso.

  6. @ Alex
    In anderen Ländern ist das Rauchverbot gang und gäbe. Und von Umsatzeinbußen ist so gut wie nichts zu hören gewesen. Im Gegenteil, viele Gastronomiebetriebe haben sogar von steigenden Umsätzen berichtet.

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