30. Jul. ’08
16:00
von Florian / keine Reaktionen
Ein Schrei des Jubels geht durch deutsche Eckkneipen: Es darf wieder gequarzt werden – zumindest teilweise und vorläufig. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten und die in den meisten Ländern geltenden Ausnahmebestimmungen am Vormittag in einer Grundsatzentscheidung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das oberste deutsche Gericht hält insbesondere die Schlechterstellung [...]
Ein Schrei des Jubels geht durch deutsche Eckkneipen: Es darf wieder gequarzt werden – zumindest teilweise und vorläufig. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten und die in den meisten Ländern geltenden Ausnahmebestimmungen am Vormittag in einer Grundsatzentscheidung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das oberste deutsche Gericht hält insbesondere die Schlechterstellung von Ein-Raum-Kneipen, die keinen Platz für einen abgetrennten Raucherbereich haben, für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bis zum 31. Dezember 2009 muss nachgebessert werden, zwischenzeitlich gilt eine Übergangsregelung.
Das Urteil bezieht sich zunächst auf Berlin und Baden-Württemberg, aber auch viele andere Länder haben bereits ein Einlenken signalisiert. So sollen beispielsweise in Hessen die Verstöße gegen das Rauchverbot in Eckkneipen toleriert werden, wenn diese den Vorgaben der Karlsruher Richter entsprechen:
Ich als nichtrauchender Skeptiker darf mich durch das Bundesverfassungsgericht in meiner Ansicht bestätigt sehen, dass – wo kein spezieller Raucherbereich geschaffen werden kann – der Wirt entscheiden sollte, ob geraucht werden darf oder nicht. Das Gericht unterstreicht in seiner Entscheidung die hohe Bedeutung des Nichtraucherschutzes, schiebt unangemessenen Benachteiligungen durch ungerechte Ausnahmeregelungen jedoch einen Riegel vor. Karlsruhe gibt den Ländern den Spielraum, zwischen einem (ausnahmslosen) Rauchverbot in (allen) Gaststätten und einer fairen Regelung möglicher Ausnahmen zu wählen. Das ist gerecht, sowohl gegenüber den Nichtrauchern, als auch gegenüber denjenigen, die aufgrund der bisherigen Regelungen in ihrer Existenz bedroht waren und sind.
Womit soll der Wirt an der Ecke locken, wenn er doch keine Speisen anbietet? Und warum sollte der Nichtraucher geschützt werden, der sich bei so vielen Gaststätten, in denen nicht geraucht werden darf, bewusst in eine verqualmte Kaschemme setzt?
Reaktionen auf das Urteil zum Nichtraucherschutz bei heute.de
Was meinst’n du?
Es gibt bisher keine Reaktionen auf diesen Beitrag.
Hinterlasse einen Kommentar