Man muss wirklich nicht alles wissen – ich selbst bin meilenweit davon entfernt. Doch ein erwachsener Mensch, der online oder wo auch immer Tagesgeschehen redaktionell aufarbeitet, sollte zumindest in der Lage sein, den ersten Absatz des Wikipedia-Artikels zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufmerksam zu lesen. Das mag nicht der Inbegriff journalistischer Recherchearbeit sein, hätte aber wenigstens dazu geführt, dass der EGMR nicht kurzerhand zu einem Gericht der Europäischen Union („EU-Gericht“) erklärt worden wäre. [via BILDblog]
Ein neues EU-Gericht
Kurzmitteilung
Kommentar