Ein Schrei des Jubels geht durch deutsche Eckkneipen: Es darf wieder gequarzt werden – zumindest teilweise und vorläufig. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten und die in den meisten Ländern geltenden Ausnahmebestimmungen am Vormittag in einer Grundsatzentscheidung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das oberste deutsche Gericht hält insbesondere die Schlechterstellung von Ein-Raum-Kneipen, die keinen Platz für einen abgetrennten Raucherbereich haben, für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bis zum 31. Dezember 2009 muss nachgebessert werden, zwischenzeitlich gilt eine Übergangsregelung.

Das Urteil bezieht sich zunächst auf Berlin und Baden-Württemberg, aber auch viele andere Länder haben bereits ein Einlenken signalisiert. So sollen beispielsweise in Hessen die Verstöße gegen das Rauchverbot in Eckkneipen toleriert werden, wenn diese den Vorgaben der Karlsruher Richter entsprechen:
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Das war dann doch ein kleiner Schock heute. Nachdem vorgestern der hessische Landtag bzw. die darin vertretene so genannte linke Mehrheit aus SPD, Grünen und Linkspartei die Studiengebühren per Gesetz gegen die Stimmen der regierenden CDU und der FDP gekippt hatte, sieht seit heute Nachmittag wieder alles anders aus. Der geschäftsführend amtierende Ministerpräsident Roland Koch (CDU) verweigerte seine Unterschrift, weil das Gesetz grobe Fehler aufweise.

Tatsächlich fehlt, wenn ich es richtig verstanden habe, lediglich ein Passus, der konkret die letztmalige Erhebung der Gebühren im momentan laufenden Sommersemester 2008 formuliert. Dieser Patzer kommt Roland Koch natürlich sehr gelegen, zeugt er doch von der unsauberen Arbeit der Oppositionsfraktionen bei der hastigen Ausarbeitung ihres Gesetzesentwurfs. Allen voran blamierte sich die noch immer potentielle Ministerpräsidentinnenkandidatin in Spe oder auch nicht Andrea Ypsilanti (SPD).

Nun wird geflickt. In einer außerordentlichen Sitzung in knapp zwei Wochen will der Landtag die fehlenden Formulierungen ergänzen und so die verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sicherstellen. Über die der Gebühren an sich entscheidet bereits kommende Woche der hessische Staatsgerichtshof. Verneint er sie, bekommen „wir“ die bereits bezahlten Gebühren von mittlerweile immerhin 1000 Euro alle wieder zurück.

Trotzdem, der Schreck sitzt erst mal tief und Herr Koch kann heute Abend bestimmt vor Lachen nicht einschlafen.

Bericht zum Thema bei heute.de

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Und erstens kommt es anders, als man meistens zweitens denkt. Das musste nun auch die als Wortbrecherin gescholtene SPD-Spitzenkandidatin in Hessen, Andrea Ypsilanti, am eigenen Leib erfahren. Schön waren die Aussichten für sie noch bis gestern. Ministerpräsidentin, gewählt mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Linkspartei im hessischen Parlament. Eine Minderheitsregierung zusammen mit den Grünen, unterstützt von Antrag zu Antrag mit einer variablen Mehrheit. Den Wortbruch würde man schon irgendwann vergessen. Dann kam aber Dagmar Metzger und machte ihr einen Strich durch die Rechnung.

Die SPD-Abgeordnete kündigte an, sie werde Frau Ypsilanti die Stimme bei der Wahl zur Ministerpräsidentin verweigern. Damit drohte die knappe Rot-rot-grün-Mehrheit zu kippen. Nun schmeißt Ypsilanti hin.

Frohlocken ist jetzt nun aber nicht angesagt: Momentan sieht alles danach aus, als bliebe die CDU-Regierung unter Ministerpräsident Roland Koch geschäftsführend im Amt. Ob das – auch hier ohne Mehrheit im neuen Parlament ab April – eine Dauerlösung ist, wird sich zeigen. Eins heißt es bestimmt: Die Studiengebühren, die die SPD abschaffen wollte, bleiben vorerst. Und Koch bleibt Regierungschef. Man sollte sich halt nicht zu früh freuen.

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Überraschendes geht vor in Hessen. Nachdem die Wähler sich im Januar dazu entschlossen hatten, die eingerosteten Zahnräder des gewohnten Koalitionsgefüges zum Knarren zu bringen, mussten auch diejenigen aufeinander zu gehen, die sich sonst so gar nicht verstehen – oder es einfach nie versucht hatten.

Überraschung Nummer eins: Andrea Ypsilanti will nun doch um jeden Preis Ministerpräsidentin werden. Na, zumindest der Preis eines gebrochenen Versprechens, das sie vor und nach der Wahl medienübergreifend an die tausend Mal abgab, scheint nicht zu hoch zu sein: Die Linken dürfen sie und ihre Minderheitsregierung mit den Grünen dulden. Wer hätte schon damit gerechnet? – Außer Frau Ypsilanti und Herr Beck wohl so ziemlich jeder. Wenn die Macht zum Greifen nah ist, dann treten einst hoch gehaltene Prinzipien schnell mal in den Hintergrund.
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27. Januar, 22:27 Uhr

22:27

Januar
27

Landtagswahl in Hessen (Update)

Zur Feier des Tages nun auch mal wieder ein politischer Beitrag von meiner Seite. Heute haben wir Hessen den Landtag gewählt – genau wie die Leute in Niedersachsen. Nur dass es bei uns auch um diese späte Uhrzeit noch wesentlich spannender ist. Wer hat denn nun gewonnen? – Also ich denke, die SPD. Liegt sie nach der letzten Hochrechnung der Forschungsgruppe Wahlen von 21:58 Uhr mit 36,9% auch nur 0,3 Punkte vor der CDU, kann man im Vergleich zum desolaten Ergebnis der letzten Wahl vor fünf Jahren von einem klaren Sieg der Roten sprechen. Auch wenn Wolfgang Clement (SPD) Roland Koch (CDU) viel lieber mag als Andrea Ypsilanti (SPD). Wie auch immer.

Ich bin selbstverständlich auch zur Urne gegangen, die sich als graue Mülltonne entpuppte. Hoffentlich kein schlechtes Omen. Und was hat der Flo gewählt? Soll ich es wirklich verraten? Na, ich sage mal so viel: Ich finde Studiengebühren einfach doof und die Farbe Schwarz gehört auf den Friedhof und nicht in den Landtag.

Glückwunsch, Frau Ypsilanti!

Update (23:30): Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis liegt die SPD 0,1% hinter der CDU. Trotzdem bedeutet dieses Ergebnis einen herben Rückschlag für Roland Kochs Rüpelpolitik der letzten Wochen. Die Regierungsbildung ist aufgrund der durchwachsenen Ergebnisse der kleinen Parteien und dem Einzug der Linkspartei in den Wiesbadener Landtag noch völlig offen.

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01. Oktober, 10:14 Uhr

10:14

Oktober
01

Sei gegrüßt, Oktober.

Herzlich Willkommen im Oktober! Einige Neuerungen bringt er ja mit sich, vieles bleibt aber wohl auch beim Alten. Zu Beispiel tritt mit dem heutigen Tage das Nichtraucherschutzgesetz in Hessen in Kraft. Dann habe ich ab heute wieder einen Parkschein für das Park-and-Ride-Parkhaus in Gelnhausen und damit kündigt sich so langsam das Ende der zu Anfang schier endlos erscheinenden Semesterferien an: am 10.10. gehts wieder los. Bereits gestern habe ich meine Blogrolle geupdated, upgegradet oder einfach nur aktualisiert: Unthinkable Thoughts. Danke für den Link zurück. :-)

Was beim Alten bleibt ist das Warten auf das iPhone, doch mit dem alternden Oktober und steigendem Adrenalinspiegel rückt auch das Datum der Begierde immer näher: 09.11., sei pünktlich!

Über eine ganz besondere Aktion, die im Oktober stattfindet, und zwar am 04., werde ich in wenigen Minuten berichten. Bis dahin wünsche ich euch erst einmal einen guten Start in den neuen Monat und den (hessischen) Rauchern unter euch möchte ich sagen: Seid tapfer!

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Ab morgen darf in meinem Heimatbundesland Hessen in Gaststätten und anderen öffentlichen Räumlichkeiten nicht mehr geraucht werden. Unter dem spritzig-prägnant klingenden Banner des „Nichtraucherschutzes“ wird Gastwirten salopp gesagt das Zepter der Eigenverantwortung aus der Hand und unter Umständen der rauchenden Gäste Umsatz aus der Kasse genommen. Ein ausgewählter Personenkreis, immerhin gut ein Viertel der deutschen Gesamtbevölkerung (via Wikipedia), würde das womöglich lieber „Raucherdiskriminierung“ nennen. Aber lassen wir die kleinkarierten Wortspiele bleiben.

Fragwürdige Details

Denn immerhin bestätigen Ausnahmen die Regel und so auch das HessNRSG (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz – PDF). In abgetrennten Nebenräumen darf nämlich weiterhin gequalmt werden. Ein permanenter Luftaustausch mit dem Rest der Welt der Gaststätte muss jedoch ausgeschlossen sein. Wenn die Raucher also ersticken wollen, dann doch bitte schön unter sich. „In der Regel wird dies dadurch erfüllt, dass der Raucherraum durch eine Tür abgetrennt wird, die nur zum Zwecke des Betretens und Verlassens des Raumes geöffnet werden darf.“, heißt es in einem Infoblatt des hessischen Sozialministeriums (PDF).

Weiterhin ausgenommen von dem Rauchverbot in so genannten Gaststätten sind übrigens Festzelte, die nicht länger als 21 Tage stehen. Warum im Gegensatz zur Bierkneipe in der Ecke ohne Zukunft in Zukunft der Schutz der Nichtraucher weniger wichtig ist bzw. drei Wochen warten muss, ist mir nicht ganz klar. Mag vielleicht nach Willkür aussehen, ist es bestimmt vielleicht auch, weiß ich aber nicht. Möglicherweise hat man aber auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse so entschieden, nach denen der sich unter dem Zeltdach ansammelnde Rauch nach drei Wochen bis zur normalen Nasenhöhe eines durchschnittlichen Nichtrauchers herunterreicht. (Ich war in Naturwissenschaften noch nie gut.)
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